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AutorenbildThaipark in Berlin

Parkordnung Preußenpark

Der Preußenpark ist eine öffentliche Grünanlage und dient Anwohnern und Besuchern zur Naherholung. Die Benutzung der Parkanlage muss schonend erfolgen, sodass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, beschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagebesucher und die Anwohnerschaft nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.

Beachten Sie bitte, dass das Grillen, Garen und Zubereiten von Speisen im ausgewiesenen Parkbereich an der Württembergischen Straße nur bis 22.00 Uhr gestattet ist. Das Liegen und Picknickenist auf allen Wiesen zugelassen. Die Mitnahme und Aufstellung von Sitzgelegenheiten ist für den Zeitraum des Aufenthalts erlaubt.


Verboten ist:

  • Das Grillen, Kochen, Garen und Anzünden bzw. Unterhalten von Feuer außerhalb des ausgewiesenen Grillbereichs

  • Das Aufstellen von Gartenmobiliar (z.B. Tische, Stühle, Zelte und Schirme) (*)

  • Das Aufstellen von Kühlboxen über die haushaltsüblichen Mengen hinaus (*)

  • Der Verkauf von Waren und das Angebot von Dienstleistungen (*)

  • Das Aufbewahren oder Anketten von Gegenständen jeglicher Art

  • Die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren auf die Liegewiese und den Spielplatz

  • Das Freilaufen lassen von Hunden und anderen Haustieren (Bitte denken Sie an die unverzügliche Beseitigung von Hundekot)

  • Das Fahrradfahren

  • Die Lärmverursachung, z.B. durch Musikinstrumente oder Tonwiedergabegeräte, soweit andere Anlagenbesucher unzumutbar gestört werden

  • Die Nutzung der Liegewiesen nach 22 Uhr

(*) außerhalb der dem Thai-Streetfoodmarkt zugeordneten geschotterten Fläche




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